Auf Basis der vorliegenden Zonenbefahrung sind sämtliche Haltungen und Schächte der Schadensklasse 4 und 5 der Zone 5 möglichst grabenlos zu sanieren. Die Haltungen werden mittels Schlauchrelining renoviert oder punktuell mittels Kurzliner, Quick-Lock-Manschetten und Spachteleinheit saniert.